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Ohne Nachweis zulässige Größe
tch,v vertikaler Schlitze und Aussparungen im Mauerwerk
Rev. 4 vom 01.04.2019
[aus: DIN-EN 1996-1-1/NA, Tabelle NA.19]
ACHTUNG: Bei MW nach Zulassung ggf. abweichende Werte!
Lizenz: CCO 1.0 (Public Domain)
1234567
Wanddicke
[mm]
Nachträglich hergestellte
Schlitze und Aussparungen c
Mit der Errichtung des Mauerwerks hergestellte
Schlitze und Aussparungen im gemauerten Verband
maximale
Tiefe a
tch,v
[mm]
maximale
Breite b
(Einzelschlitz)
[mm]
Verbleibende
Mindest-
wanddicke
[mm]
maximale
Breite b
[mm]
Mindestabstand
der Schlitze
und Aussparungen
von
Öffnungen
unter-
einander
115 bis 14910100------≥2fache
Schlitz-
breite
bzw.
≥240mm
≥Schlitz-
breite
150 bis 17420100------
175 bis 19930100115260
200 bis 23930125115300
240 bis 29930150115385
300 bis 36430200175385
≥365 30200240385
a:
Schlitze, die bis maximal 1m über den Fußboden reichen,
dürfen bei Wanddicken ≥240mm bis 80mm Tiefe und 120mm Breite ausgeführt werden.

b:
Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 3 und Spalte 5
darf je 2m Wandlänge die Maße in Spalte 5 nicht überschreiten.
Bei geringeren Wandlängen als 2m sind die Werte in Spalte 5
proportional zur Wandlänge zu verringern.

c:
Abstand der Schlitze und Aussparungen von Öffnungen ≥ 115mm.