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Ohne Nachweis zulässige Größe
tch,h horizontaler und schräger Schlitze im Mauerwerk
Rev. 4 vom 01.04.2019
[aus: DIN-EN 1996-1-1/NA, Tabelle NA.20]
ACHTUNG:
Bei MW nach Zulassung ggf. abweichende Werte!

Lizenz: CCO 1.0 (Public Domain)
Wanddicke
[mm]
Maximale Schlitztiefe tch,h a [mm]
Unbeschränkte
Länge
Länge
≤ 1250 mm b
115 - 149--
150 - 174-0c
175 - 2390c25
240 - 29915c25
300 - 36420c30
≥36520c30
a:
Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in
einem Bereich ≤0,4m ober- oder unterhalb der Rohdecke
sowie jeweils an einer Wandseite.
Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln.

b:
Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen ≥490 mm,
vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge.

c:
Die Tiefe darf um 10mm erhöht werden,
wenn Werkzeuge verwendet werden, mit
denen die Tiefe genau eingehalten werden kann.
Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch
in Wänden ≥240mm gegenüberliegende Schlitze
mit jeweils 10mm Tiefe ausgeführt werden.