XLStatik.de / Bautabellen / DIN 18008-4:2013-07,
Tabelle B.1 - Linienförmig gelagerte Verglasungen mit nachgewiesener Stoßsicherheit
Rev. 4 vom 01.04.2019
Lizenz: CCO 1.0 (Public Domain)
Kat.TypLinien-
lagerung
Breite [m]
MIN → MAX
Höhe [m]
MIN → MAX
Glasaufbau von
Angriff- nach Absturzseite
Zeile
AMIGAllseitig0,50 → 1,301,00 → 2,508-ESG__SZR__4+4-VSG1
1,00 → 2,000,50 → 1,302
0,90 → 2,001,00 → 3,008-ESG__SZR__5+5-VSG3
1,00 → 2,500,90 → 2,004
1,10 → 1,502,10 → 2,505+5-VSG__SZR__8-ESG5
2,10 → 2,501,10 → 1,506
0,90 → 2,501,00 → 4,008-ESG__SZR__6+6-VSG7
1,00 → 4,000,90 → 2,508
0,30 → 0,501,00 → 4,004-ESG__SZR__4+4-VSG9
0,30 → 0,501,00 → 4,004+4-VSG__SZR__4-ESG10
Einfach0,50 → 1,201,00 → 2,006+6-VSG11
0,50 → 2,001,00 → 1,2012
0,50 → 1,501,00 → 2,508+8-VSG13
0,50 → 2,501,00 → 1,5014
1,00 → 2,101,00 → 3,0010+10-VSG15
1,00 → 3,001,00 → 2,1016
0,30 → 0,500,50 → 3,006+6-VSG17
C1
und
C2
MIGAllseitig0,50 → 2,000,50 → 1,106-ESG__SZR__4+4-VSG18
0,50 → 1,500,50 → 1,104+4-VSG__SZR__6-ESG19
oben+unten1,00 → ∞0,50 → 1,106-ESG__SZR__5+5-VSG20
EinfachAllseitig0,50 → 2,000,50 → 1,105+5-VSG21
oben+unten1,00 → ∞0,50 → 0,806+6-VSG22
0,80 → ∞0,50 → 1,105+5-VSG aus ESG23
0,80 → ∞0,50 → 1,108++8-VSG24
links+rechts0,50 → 0,801,00 → 1,106+6-VSG25
0,50 → 1,100,80 → 1,106+6-VSG aus ESG26
0,50 → 1,100,80 → 1,108++8-VSG27
C3MIGAllseitig0,50 → 1,501,00 → 3,006-ESG__SZR__4+4-VSG28
0,50 → 1,301,00 → 3,004+4-VSG__SZR__12-ESG29
Einfach0,50 → 1,501,00 → 3,005+5-VSG30
Hinweis: Layout für Online-Nutzung angepasst, Bezeichnungen geändert.

Anwendungsbedingungen:
a)
Die Verglasungen müssen eben sein.
Zulässige Abweichungen von der Rechteckform zeigt Bild B.1 [siehe Norm].
b)
Der Glaseinstand darf bei allseitiger Lagerung der Verglasungen 12 mm nicht unterschreiten.
Bei zweiseitig linienförmiger Lagerung beträgt der Glaseinstand mindestens 18 mm.
c)
Wird die Verglasung in Stoßrichtung durch Klemmleisten gelagert,
müssen diese hinreichend steif sein und aus Metall bestehen.
Die Klemmleisten sind in einem Abstand von höchstens 300 mm
mit metallischer Verschraubung an der Tragkonstruktion zu befestigen.
Für diese und für andere Rahmensysteme ist der Nachweis der Stoßsicherheit
nach D.1 [siehe Norm] zu führen.
d)
Die Verglasungen dürfen nicht durch Bohrungen oder Ausnehmungen geschwächt sein.
e)
Die Scheibenzwischenräume von Isolierverglasungen müssen
mindestens 12 mm und dürfen höchstens 20 mm betragen.
f)
Die in Tabelle B.1 genannten Glas- und Foliendicken dürfen überschritten werden.
Anstelle von VSG aus FG darf VSG aus teilvorgespanntem Glas (TVG)
mindestens der gleichen Dicke verwendet werden.
g)
Glasscheiben dürfen keine die Festigkeit reduzierende
Oberflächenbehandlung (z. B. Emaillierung) besitzen.
[f]
Die in den Zeilen 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 18, 20 und 28 aufgeführten MIG dürfen
ohne weitere Prüfung als ausreichend stoßsicher angesehen werden, wenn sie
um eine oder mehrere ESG- oder ESG-H-Scheiben im SZR ergänzt werden.

Abkürzungen: MIG=Mehrscheiben-Isolierverglasung
SZR=Scheibenzwischenraum / ESG=Einscheibensicherheitsglas
VSG=Verbundsicherheitsglas aus Flachglas mit 0,76mm PVB-Folie;
bei doppeltem Pluszeichen 1,52mm PVB-Folie (Zeile 24+27)